Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht in betreuungsgerichtlichen Verfahren Beratung zu betreuungsrechtlichen Fragen und rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten Durchführung von Hausbesuchen zur Beurteilung der persönlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation der Betroffenen sowie Erstellung von Sozialberichten Vermittlung und Beratung zu betreuungsvermeidenden Hilfen Zusammenarbeit mit Sozialleistungsträgern Beratung und Aufklärung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen Mitwirkung bei der Auswahl der Betreuer/innen Zusammenarbeit mit sowie Beratung und Unterstützung von Berufsbetreuer/innen, ehrenamtlichen Betreuer/innen und Vollmachtnehmer/innen sowie Öffentlichkeitsarbeit abgeschlossene Diplom-Prüfung als Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge bzw.